Wanderordnung

Wanderordnung
Eifelverein Ortsgruppe Alsdorf 1912
(gültig ab November 2017)

1.Teilnahme
Die Teilnahme an den Wanderungen ist in der Regel kostenlos. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch verkürzt werden. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.
Gäste sind zu allen Wanderungen herzlichst eingeladen.

2.Wanderung und Veranstaltung
In der Regel wird eine Wanderung oder Veranstaltung im Internet (www.eifelverein-alsdorf.de) und im Wanderplan angezeigt. Zu einzelnen Wanderungen bzw. Veranstaltungen erfolgt eine Anmeldung.

3. Kleidung und Verpflegung
Eine den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erforderlich (festes Schuhwerk wegen der Trittsicherheit und der Verringerung des Unfallrisikos)
Der/Die Wanderführer/in kann bei ungeeigneter Kleidung oder bei ungeeignetem Schuhwerk die Teilnahme an der Wanderung untersagen.Jeder Teilnehmer ist für seine Verpflegung selbst verantwortlich, auch in den Fällen, in denen eine Einkehr zu Mittag oder am Ende einer Wanderung vorgesehen ist

Besonders ist es wichtig, ausreichend Flüssigkeit mitzunehmen.

4. Haftung und Haftpflicht
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege etc.) unfall- und haftpflichtversichert.
Bei Unfällen wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung betroffener Wanderer erwartet und um Unterstützung des Wanderführers bzw. der Wanderführerin gebeten.

5. Wanderführerin / Wanderführer
Die Wanderführerinnen und Wanderführer bereiten ihre Wanderungen vor und tragen die Verantwortung bei der Durchführung. Sie bestimmen die Ruhepausen, Rastplätze oder Einkehrmöglichkeiten, sowie bei den Pausen Beginn und Ende. Bei Unstimmigkeiten während der Wanderung wird der/die Wanderführer/in informiert.

6. Änderung oder Absage
Eine Wanderung kann kurzfristig durch Krankheit oder durch ein unvorhersehbares Ereignis verschoben oder abgesagt werden. Eine Bekanntgabe erfolgt über unsere Webseite.

7. Verkehrsmittel
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrmitteln muss man rechtzeitig an den im Wanderplan/auf der Webseite angegebenen Punkt erscheinen (Abfahrzeiten beachten). Bei Fahrten mit dem Pkw wird für jede Fahrt ein Kostenanteil erhoben.

8. Wetter / Witterung
Sind für ein Wandergebiet Unwetterwarnungen ausgesprochen oder Unwetter drohen, muss die Wanderung abgesagt werden. Ebenfalls sind Wanderungen nach Unwetter zu vermeiden, da das Betreten von Waldgebieten wegen des möglichen Wind- oder Schneebruchs für die Teilnehmer eine Gefahr bedeutet.

9. Verhalten innerhalb der Gruppe
Die Wandergruppe soll möglichst in Sicht-, Hör- oder Rufweite zusammen bleiben. In Absprache mit dem/der Wanderführer/in kann selbständiges von der Route abweichendes Wandern gestattet werden. Kehrt ein Wanderer wieder zur Gruppe zurück, meldet er sich beim/bei der Wanderführer/in.

10. Verhalten im Straßenverkehr
Auf sämtlichen Wanderungen hat Jeder die StVO zu beachten, d.h. er muss auf direkten und kürzesten Weg eine Straße überqueren. Man hat zu warten, bis mehrere Wanderer als Gruppe zur anderen Straßenseite wechseln können. Hier ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht gestört wird. Gehwege müssen benutzt werden. Bei offener Landstraße wird die linke Fahrbahnseite (gegen die Fahrtrichtung) genommen und die Teilnehmer gehen einzeln hintereinander. Eine Absicherung der Wandergruppe besonders bei Dunkelheit ist vorne und hinten (durch geeignete Warnmittel: Warnweste, Reflektoren oder Lampen) sicher zu stellen.
Durch lautes Zurufen werden Radfahrer angekündigt, sodass die Gruppe zur Straßenseite ausweichen kann.

11. Sauberkeit
Beim Verlassen einer Raststätte werden keine Überreste zurückgelassen. Es sei denn, Abfallkörbe oder Behältnisse stehen zur Entsorgung bereit.

12. Schutz von Natur und Landschaft
Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz der Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Das Pflücken von Blumen und Pflanzen ist grundsätzlich verboten. Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Rauchen und Feuer im / am Wald sowie in Schutzgebiete ist strengstens verboten.
(gesetzliches Verbot: 01. März - 31. Oktober jeden Jahres)

13. Mitnahme von Haustieren
Das Mitführen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache oder bei speziellen Wanderungen erlaubt.

14. Bilder im Netz
Bei Wanderungen werden Fotografien für unsere Webseite gemacht. Jeder Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, solange er nicht ausdrücklich widerspricht.

15. Auszeichnung
Für seine Aktivitäten kann ein Wanderer im geeigneten Rahmen geehrte werden.

16. Beschwerden
Es wird erwartet, dass bei auftretenden Unstimmigkeiten die Teilnehmer ihren Unwillen nicht in der Gruppe mitteilen, sondern sich gegenüber dem/der Wanderführer/in bzw. den Vorstandsmitgliedern erklären.

17. Bedingung
Durch Antritt der Veranstaltung (Wanderung, Reise etc.) erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.